Über uns

Sie oder Ihr Angehöriger benötigen Unterstützung?

Wir bieten Ihnen unsere qualifizierte Hilfe mit mehr als 28 Jahren Erfahrung an.

Auch 2023 wurden wir erneut im Auftrag der Pflegekassen vom Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen einer Qualitätsprüfung mit der Bestnote 1,0 bewertet. 

Folgende Bereiche haben die Prüfer nach bundeseinheitlichen Vorgaben bewertet:

  • Pflegerische Leistungen
  • Die Durchführung ärztlich verordneter pflegerischer Leistungen
  • Dienstleistung und Organisation unserer Einrichtung
  • Befragung unserer Kunden
  • Abrechnungsprüfung

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin unser Bestes geben werden, um auch in Zukunft eine sehr gute Arbeit in der Pflege zu leisten.

 Sie erreichen uns unter  +49 7642 930003, per email: info@pflegendaheim-riegel.de 

Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung

Unabhängigkeit,

Selbstbestimmtheit & Sicherheit

Mit unserem Leistungsportfolio ermöglichen wir Ihnen in Ihrem gewohnten häuslichen und sozialen Umfeld ein sicheres, selbst bestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Dafür stimmen wir uns individuell mit Ihnen und Ihren Angehörigen über notwendige Leistungen, Erfordernisse und Möglichkeiten ab.

Sie oder Ihr Angehöriger benötigen Unterstützung?

Wir nehmen im häuslichen Bereich die medizinischen Behandlungen vor, die von einem Arzt angeordnet wurden. Hierzu zählt etwa Medikamente zu richten und zu verabreichen, Kompressionsstrümpfe an- und auszuziehen, Spritzen wie beispielsweise Insulin zu setzen, Wundverbände zu wechseln und eine Infusionstherapie über eine Portanlage durchzuführen.

Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)

Die Leistungen der Krankenversicherung beeinhalten folgende Bereiche:

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird von Patienten am häufigsten benötigt. Ihr Ziel ist die Sicherung der ärztlichen Behandlung. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die vom Arzt schriftlich in Form einer „Verordnung für häusliche Krankenpflege“ delegiert werden. Darunter fallen Leistungen wie beispielsweise:

  • Injektionen (z.B. Insulinspritzen)
  • Medikamente richten und verabreichen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • Wundverbände
  • Infusionen
  • und weitere Leistungen

Grundpflege (SGB V)

Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich Körperpflege.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen.

Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)

Grundpflege

  • Unterstützung (Körperpflege, Ankleiden, Baden, Duschen)
  • Zubereitung von Frühstück und/ oder Abendbrot sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Spezielle Lagerung
  • Mobilisation
  • Transfer (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
  • und weitere Leistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkauf
  • Waschen, Bügeln, Reinigen

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für maximal vier Wochen je Kalenderjahr oder stundenweise bis zu einem Betrag von 1612€ (Stand 2023). Vorraussetzung hierfür ist es, dass der Pflegegrad seit sechs Monaten bewilligt ist. Weitere Alternativen zur Erholung bzw. Entlastung der Pflegenden sind die teilstationäre Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege. Für die Dauer des Erholungsurlaubs werden die Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse weiterbezahlt.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Die Feststellung der Pflegestufen bzw. der eingeschränkten Alltagskompetenz erfolgt immer den MD (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), der durch die Pflegekassen mit der Durchführung eines Gutachtens beauftragt wird. Die Begutachtung des Pflegebedürftigen findet zu Hause statt nach vorheriger Terminabsprache.

Zusätzliche Betreuungsleistungen werden bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der pflegenden Personen gewährt und in Höhe von 100€ (Grundbetrag) bzw. 200€ (erhöhter Betrag) pro Monat. Die individuelle Betreuung nach §45b SGB XI bietet eine zusätzliche Versorgungsform von Menschen, die ambulant betreut und/ oder gepflegt werden, ergänzt das bestehende Spektrum dieses Angebot und trägt zu einer Verbesserung der regionalen Strukturen in der Versorgung bei. Sie dient der Anregung und Förderung ansonsten nicht mehr genutzter Fähigkeiten.

Ein konstant wiederkehrender Besuchstermin, der sich an den Bedürfnissen, Gefühlen und Fähigkeiten der Klienten orientiert, sorgt für Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung. Bei unserem Angebot handelt es sich um eine individuelle Einzelbetreuung in der häuslichen Umgebung der Klienten.

Individuelle Schulungen auf der Grundlage des §45 SGB XI

Beratungsbesuch nach §37, Absatz  3, SGB XI

Familienpflege und Haushaltshilfe

Wenn Mama oder Papa

plötzlich Hilfe braucht

Sie oder Ihr Angehöriger benötigen Unterstützung?

Krankheit, Unfall, Reha oder andere gesundheitliche Einschränkungen – jeder dieser Fälle stellt eine besondere Herausforderung und auch eine Belastung für eine Familie dar.

Damit Sie in Ruhe gesund werden können, sorgen wir – in enger Absprache mit Ihnen – für den Fortbestand der vertrauten Alltagsstrukturen in Ihrer Familie. 

Neben der Weiterführung Ihres Haushalts gehen wir insbesondere auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kinder ein.

Kontakt

Pflegen Daheim
Susanne Hetzel
Kirchstrasse 4
79539 Riegel am Kaiserstuhl

Tel: 07642-930003
Fax: 07642-930005
email: info@pflegendaheim-riegel.de